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Lenzing wird Einspruch gegen OLG-Urteil einlegen
29.10.2004
Der Vorstand der Lenzing AG hat zur Kenntnis genommen, dass das Oberlandesgericht Wien in seiner Funktion als Kartellgericht zur Akquisition der Tencel-Gruppe ein Urteil gesprochen hat. Dieses liegt dem Unternehmen bislang nicht vor. Aufgrund von Äußerungen eines OLG-Sprechers, die in Agentur-Meldungen zitiert werden, geht das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Gericht die Akquisition der Tencel-Gruppe untersagen wird.
Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil nicht rechtskräftig ist und dass das Unternehmen gegen das Urteil Berufung einlegen wird. „Wir sind sehr überrascht, dass das Gericht so entschieden hat“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Lenzing AG, Thomas Fahnemann. Dies gelte umso mehr, als andere Kartell-Institutionen wie z.B. das britische OFT (Office of Fair Trading, London), das deutsche Bundeskartellamt (Bonn) und die amerikanische Kartellbehörde keinen Einspruch gegen den Zusammenschluss erhoben hatten.
Ein laut Agentur-Meldung vom OLG angeführter Zusammenhang mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahre 2001 bestehe nicht, sagte Fahnemann. Damals habe es sich um eine gänzlich andere Transaktion gehandelt, die nicht zu vergleichen sei.
Sobald der Lenzing AG die notwendigen Informationen durch das Gericht vorliegen, wird der Vorstand dazu Stellung nehmen.
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Presseinformationen
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