Biomasse
Energiehackgut

Energiehackgut - das sind mechanisch zerkleinerte unkontaminierte Holzstücke, die zur thermischen Verwertung eingesetzt werden.

Folgende Parameter sind zu erfüllen:

  1. Dimension: Kantenlänge max. 60 mm
  2. frei von Farben, Lacken, Beschichtungen u. Imprägnierungsmitteln
  3. frei von Spanplatten
  4. frei von Kunststoffen und Metallen aller Art
  5. ohne Verunreinigungen.

TOLERANZ UND VERWERFUNGSGRENZEN

  1. Beschichtungen, Farben, Lacke, Imprägnierungsmittel: Wird bei der Übernahme eine dieser Kriterien festgestellt, erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.
  2. Spanplatten: Keine Toleranzgrenze. Wird als Ausschuß in Abzug gebracht. Ab 3 % Anteil wird die gesamte Lieferung als Ausschuß in Abzug gebracht bzw. erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.
  3. Kunststoffe und Metalle aller Art: Keine Toleranzgrenze. Bei einem Anteil über 1 % wird die gesamte Lieferung abgelehnt.
  4. - Verunreinigungen: Erde, Schmutz, Steine, Sand. Keine Toleranzgrenze. Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei 5 % Anteil wird die gesamte Lieferung als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht.