Biomasse
Rinde

DEFINITION VON RINDE

Rinde fällt bei der maschinellen Entrindung von Nadel und Laubholz an und wird zur thermischen Verwertung eingesetzt.

Folgende Parameter sind zu erfüllen:

  1. frei von Insektiziden (Giften) u. Imprägnierungen
  2. frei von Verunreinigungen jeglicher Art
  3. der Feuchtigkeitsgehalt darf ein Höchstmaß von 72 % nicht überschreiten.

TOLERANZ UND VERWERFUNGSGRENZEN

  1. Gifte: Wird bei der Übernahme eine Verfärbung der Rinde festgestellt, die auf Imprägnierung zurückzuführen ist, oder läßt sich durch den Geruch feststellen, daß die Rinde mit Insektiziden, "Giften" oder ähnlichem besprüht wurde, erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.
  2. Verunreinigungen in der Rinde: Als solche gelten

    1. Erde, Schmutz, Steine. Keine Toleranzgrenze. Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Ab 20 % Anteil wird die gesamte Lieferung als Ausschuß (Ballast) bewertet und nicht vergütet. 
    2. Kunststoffe und Metalle aller Art. Keine Toleranzgrenze. Bei einem Anteil ab 1 % wird die gesamte Lieferung als Ausschuß (Ballast) abgelehnt. 
    3. Nicht zulässig ist die Beimischung von Eis und Schnee. Bei einem Anteil ab 20 % wird die gesamte Lieferung als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht.
  3. Feuchtigkeitsgehalt: Bei einem Feuchtigkeitsgehalt über 72 % (Tockengehalt unter 28 %) kann keine Energieausbeute mehr erzielt werden. Die gesamte Lieferung wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht und nicht vergütet.