Spezifikationen
Rotbuchenfaserholz

DER ROHSTOFF DER LENZING AG

Faserholz ist Lang- und Kurzholz, welches nach Umwandlung in
Hackgut chemisch aufgeschlossen und zu Zellstoff verarbeitet wird.

Folgende Parameter sind zu erfüllen:

  1. Holzarten: Rotbuche - Esche, Ahorn und Birke mitgehend
  2. gesund. d.h. ohne Pilz- oder Insektenbefall
  3. an beiden Enden mit der Säge geschnitten
  4. ordentlich entastet
  5. keine Zwieselstücke
  6. Langholz: 2 - 6 m lang
  7. Kurzholz: 1 m oder 2 m lang (1 m Holz in Lenzing nur in Ausnahmefällen möglich )
  8. Mindestzopf 10 cm mit Rinde (max. 10 % 8 cm und 9 cm mitgehend)
  9. Starkholz mit einem Durchmesser von ca. 40 cm + soll (wenn möglich) sortiert angeliefert werden
  10. frei von Metall und Steinen

TOLERANZ - und VERWERFUNGSGRENZEN

Bei Abweichungen von der laut Lenzinger Spezifikation definierten Qualität und Dimension des Rotbuchenindustrieholzes gelten folgende Richtlinien:

Moder und Kernfäule

Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 20 % - Ablehnung der Lieferung

Stockigkeit

Beginnender Befall durch Weißfäulepilze, Toleranzgrenze 5 %. Ab 6 % werden 25 % als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 80 % Anteil - Ablehnung der Lieferung.

Ausformungsmängel

Zwiesel, Bruchholz und Aststummel bewirken schlechte Entrindung, technische Probleme und Holzverluste. Toleranzgrenze 5 % ab 6 % - Abschlag 10 % vom Preis.

Dünnholz

Aus technischen Gründen nicht zu verarbeiten. Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 20 % - Ablehnung der Lieferung

Fremdhölzer

Als solche gelten alle Holzarten außer Rotbuche. Esche, Ahorn und Birke werden als Beimischung toleriert. Bei der Übernahme wird deren Anteil angeschätzt und vermerkt.
Alle übrigen Holzarten werden aussortiert und nicht vergütet. Bei über 20 % Anteil - Ablehnung der Lieferung.

Manipulationsholz

Holz unter 1 m Länge wird als Ballast abgezogen und nicht vergütet. Holz über 6 m Länge muß aussortiert und gekürzt werden – Abzug 20 EUR/AMM.

Grundlagen der vorliegenden Spezifikation

ÖST HHU, Holzübernahmerichtlinien des Kooperationsabkommen, FPP v. Feber 1990 (Dok.Nr. FPHBA001), Broschüre "Industrieholz" des Koop. FPP v.Mai 1992.