Spezifikationen Fichtenfaserholz
Fichtenfaserholz ist Lang- und Kurzholz der Holzarten Fichte und Tanne. Dieses wird entrindet, gehackt und zur Zellstoffproduktion verwendet.
Folgende Parameter sind zu erfüllen:
Qualität
- gesund, praktisch ohne Rotstreif (max. 10% der Lieferung toleriert)
- an beiden Enden mit der Säge geschnitten
- ordentlich entastet (keine Aststummel)
- praktisch gerade
- keine Zwieselstücke
- Langholz: 2 - 6 m lang
- Kurzholz: 1 m (nur in Ausnahmefällen möglich)
- Mindestzopf 10 cm mit Rinde, maximal 10 % 8 und 9 cm
- Maximaldurchmesser: 80 cm an d. stärksten Stelle
- frei von Metall und Steinen
TOLERANZ - und VERWERFUNGSGRENZEN
Bei Abweichungen von der laut Lenzinger Spezifikation definierten Qualität und Dimension des Nadelfaserholzes gelten folgende Richtlinien:
Rotstreif
Wird bis zu einemAnteil von 10 % toleriert, ab 10 % erfolgt für die anteilige Menge ein Abzug von EUR 15,00 je AMM.
Hartbräune
Keine Toleranzgrenzen. Es erfolgt ein anteiliger Abzug von EUR 15,00 je AMM. Ab einem Anteil von 80 % erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.
Weichfäule
Wird als Ausschuß ( Ballast ) in Abzug gebracht. Ab 20 % Ablehnung der Lieferung.
Ausformungsmängel
Zwiesel, Bruchholz und Aststummel bewirken schlechte Entrindung, technische Probleme und Holzverluste. Toleranzgrenze 5 %ab 6 % - Abschlag von EUR 15,00 je AMM vom Preis.
Dünnholz
Aus technischen Gründen nicht zu verarbeiten. Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Bei über 20 % - Ablehnung der Lieferung.
Fremdhölzer
Als solche gelten alle Holzarten außer Fichte und Tanne. Alle übrigen Holzarten werden aussortiert, nicht vergütet und frachtbelastet. Bei über 20 % Anteil - Ablehnung der Lieferung.
Manipulationsholz
Holz, das an der stärksten Stelle mehr als 80 cm Durchmesser aufweist, muss manipuliert und gespalten werden. Es erfolgt ein Abzug von EUR 15,00 je AMM für Aussortieren und Spalten
Grundlagen der vorliegenden Spezifikation
ÖST HHU Holzübernahmerichtlinien des Kooperationsabkommen FPP v. Feber 1990 (Dok.Nr. FPHBA001) Broschüre "Industrieholz" des Koop. FPP v. Oktober 1998.
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