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Holzeinkauf
Biomasse Späne
Sägespäne fallen als Nebenprodukt. Sortiergut fällt bei der Größenfraktionierung von Hackgut in Form von Rüttelgut oder Hackstiften an. Sowohl Sägespäne als auch Sortiergut werden aus Nadel- und Laubholz als Nebenprodukt erzeugt und zur energetischen Verwertung verwendet.
Folgende Parameter sind zu erfüllen:
- frei von Insektenschuztmitteln und Imprägnierungen
- ohne Schleifstaub
- keine Holzstücke bzw. keine Sägereiabfälle
- frei von Verreinigungen jeglicher Art.
TOLERANZ UND VERWERFUNGSGRENZEN
- Gifte: Wird bei der Übernahme eine Verfärbung festgestellt, die auf Imprägnierung zurückzuführen ist, oder läßt sich durch den Geruch feststellen, dass die Sägespäne oder das Sortiergut mit Insektiziden, "Giften" oder ähnlichem besprüht wurde, erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.
- Verunreinigungen: Als solche gelten:
- Erde, Schmutz, Steine, Sand. Keine Toleranzgrenze. Wird als Ausschuß (Ballast) in Abzug gebracht. Ab 10 % Anteil wird die gesamten Lieferung als Ausschuß (Ballast) bewertet und nicht vergütet
- Kunststoffe und Metalle aller Art. Keine Toleranzgrenze. Bei einem Anteil ab 1 % wird die gesamte Lieferung abgelehnt.
- Nicht zulässig ist die Beimischung von Eis und Schnee. Bei einem Anteil ab 20 % wird die gesamte Lieferung als Ausschuß (Ballast) bewertet und nicht vergütet.
- Schleifstaub: Keine Toleranzgrenze. Wird als Ausschuß in Abzug gebracht. Ab 5 % Anteil wird die gesamte Lieferung als Ausschuß bewertet und nicht vergütet.
- Holzstücke, Sägereiabfälle: Keine Toleranzgrenze. Wird als Ausschuß in Abzug gebracht. Ab 5 % Anteil wird die gesamte Lieferung als Ausschuß bewertet und nicht vergütet.
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