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Rotbuchenhackgut
Spezifikationen Rotbuchenhackgut
DEFINITION VON HACKGUT
Als Hackgut bezeichnet man normgerecht mechanisch zerkleinerte Holzstücke, die aus Rundholz erzeugt werden oder als Nebenprodukt bei der Schnittholzherstellung anfallen.
Folgende Parameter sind zu erfüllen:
- gesund: d.h. ohne Pilz- und Insektenbefall
- Hackgutdimension: Länge: durchschnittlich maximal 25 mm, Dicke: 3 - 5 mm, Breite: 20 - 30 mm
- ohne Rinde
- Holzarten: Buche, Esche und Ahorn mitgehend
TOLERANZ - und VERWERFUNGSGRENZEN
Rinde
Grundsätzlich soll das Hackgut ohne Rinde angeliefert werden. Da kleine Prozentsätze aus technischen Gründen nicht zu vermeiden sind, wird ein Rindenanteil unter 3 % toleriert. Ab 3 % erfolgt ein Mengenabzug. Es wird die dreifache Menge abgezogen. Beispiel: 3 % reine Rinde bedeuten 9 % vollrindiges Hackgut, das zur Gänze abgezogen wird (4% Rinde - 12 % vollrindiges Hackgut usw.) Hackgut mit einem Rindenanteil über 6 % ist nicht mehr verwendbar. Es erfolgt eine Ablehnung der Lieferung.
Feinstoff
Toleranzgrenze 4,5 %. Darüberhinausgehende Anteile werden von der jeweiligen Lieferung im entsprechenden Ausmaß abgezogen. 5.5 % Feinstoff ergibt z.B. einen Abzug von 1 % der Menge bzw. einen entsprechenden Preisabzug. Zur Feststellung des Feinstoffanteiles wird eine repräsentative Stichprobe gezogen und diese wird sodann auf dem Hackgutanalysengerät in die einzelnen Fraktionen zerlegt. Die solcherart ermittelten Feinstoffanteile werden monatlich ermittelt, wobei der daraus ermittelte Durchschnittswert die Grundlage für die qualitative Beurteilung des gesamten im betreffenden Monat gelieferten Hackgutes bildet. (Dienstanweisung Nr. FPHDA001)
Verunreinigungen im Hackgut
Als solche gelten Plastik, Eisen, Steine, Kohle, usw (Fremdkörper jeglicher Art) Aus technischen Gründen ist das Hackgut dann nicht verwendbar. Es erfolgt eine Ablehnung der Lieferung. Nicht zulässig ist im Hackgut die Beimischung von Hobelspänen, Sägemehl, Gatterabraum, Profilzerspanerwolle, Kehricht, Schnee.
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